Wer Straßen, Wohnhäusern, Gewerbegebieten und auch landwirtschaftliche Gebäude baut, muss nach dem Naturschutzgesetz für einen Ausgleich dieses Eingriffes in die Natur sorgen. Besonders beliebt sind Neuanpflanzungen von Feldgehölzen oder Neuanlagen von Obstwiesen. Solch ein Ausgleich soll möglichst nah am Ort der Verursachung geschehen.