Der Bebauungsplan setzt in seinem Geltungsbereich, einem Teilgebiet der Gemeinde, parzellenscharf die städtebaulichen Ziele fest, die aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wurden. Soll ein Bauvorhaben auf dem Gebiet eines rechtskräftigen Bebauungsplanes realisiert werden, muss es die dort getroffenen Festsetzungen erfüllen, etwa bezüglich der Gebäudehöhe oder -nutzung.
Im Grünordnungsplan wird der Eingriff bilanziert und der entsprechende Ausgleichsbedarf ermittelt. Auf dieser Grundlage werden auf geeigneten Flächen Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung durchgeführt, die die Umweltbeeinträchtigungen durch das jeweils neue Baugebiet ausgleichen sollen (Ausgleichsflächen). Zum Ausgleich der Eingriffe ist die Gemeinde im Rahmen der Abwägung verpflichtet.