In Bayern ist in jeder Bauleitplanung zu prüfen und abzuwägen, ob für bauliche Eingriffe in Natur und Landschaft ein Ausgleich erforderlich ist.
Das heißt: die Eingriffsregelung ist anzuwenden. Den bayerischen Gemeinden steht dazu mit dem "Leitfaden Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft" eine praxisnahe und verlässliche Handlungs-anleitung als Empfehlung zur Verfügung